Honorar
Anbei unsere Honorarstruktur im Überblick.
Krankenkassen
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass die Kosten der Praxisleistung im Allgemeinen von den Krankenkassen oder Beihilfestellen idR. nicht ersetzt werden, da es sich um eine Heilbehandlung nach § 1 des Heilpraktiker Gesetzes vom 17.02.1939 handelt. Hier der Hinweis, dass etwaige Möglichkeiten einer Kostenübernahme im Voraus mit dem Kostenträger, vor allem private Krankenkasse, durch Sie selbst geklärt werden müssten. Eine Nichterstattung oder nur Teilerstattung von einem Kostenträger (Privatkrankenkassen) hat keinen Einfluss auf die vereinbarte Kostenforderung der Praxis.
Nichterscheinen
Bei nicht in Anspruch genommenen, fest vereinbarten Terminen wird der Praxis ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% der jeweiligen Gesamtgebühr geschuldet. Der Ausfallbetrag ist sofort ohne Frist zahlbar. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn ein Werktag vor dem vereinbarten Termin abgesagt wird oder ohne Verschulden, z. B. im Falle einer akuten Erkrankung oder eines Unfalls, der Termin nicht wahrgenommen werden kann.
Zahlweise
Das fällige Honorar ist jeweils bei Buchung des vereinbarten Termins (Kreditkarte, Apple Pay oder Google Pay) zu bezahlen, bzw. nach vorheriger Vereinbarung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungseingang zu überweisen.
Paketpreise mit Sonderkonditionen sind in einer Summe im Voraus zu entrichten.
Kostenstruktur
Beratung á 15 Minuten – kostenlos
Psychotherapeutische Sitzung á 50 Minuten – 167 Euro
Psychotherapeutische Sitzung Paare á 50 Minuten – 200 Euro
Ausfallhonorar – 50 %
Termine abends, an Wochenenden, Feiertagen
Termine außerhalb der regulären Arbeitszeiten (nach 18 Uhr oder am Wochenende oder Feiertage) sind natürlich möglich.
Aufschlag nach 18 Uhr bis 23 Uhr oder am Wochende: 50%
Aufschlag Hohe Feiertage (Weihnachten, Ostern, Pfingsten, Neujahr): 100%